Trainingsbetrieb im Alfred-Kercher-Bad auch unter Corona-Alarmstufe
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Regeln im Training der SVK-Schwimmabteilung aufgrund Corona ab 17. 11.2021
Ab Mittwoch den 17.11.2021 tritt die die Corona-Alarmstufe in Baden-Württemberg in Kraft. Angefügt die für unseren Trainingsbetrieb zusammengefassten relevanten Regelungen, die unbedingt zu beachten bzw. umzusetzen sind. Vielen Dank für Eure Unterstützung hierbei.
Mit sportlichem Gruß und bleibt gesund! Hans-Joachim Tröscher
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An alle TeilnehmerInnen am Trainingsbetrieb der Abteilung Schwimmen im SVK
Ab Mittwoch den 3.11.2021 gilt für Baden-Württemberg die Corona-Warnstufe, da die Auslastung der Intensivbetten den Wert von 250 für mehr als 2 Werktage überschritten hat.
Dies bedeutet für unsere Sportangebote im Alfred-Kercher-Bad:
In geschlossenen Räumen gilt die 3-G Regelung, d. h. nur wer geimpft, genesen oder negativ getestet ist, darf am Sportbetrieb teilnehmen. Als Testnachweis ist ein PCR-Test zwingend erforderlich.
Die Nachweise sind unaufgefordert bzw. auf Verlangen vorzulegen. Es werden weiterhin Anwesenheitslisten aller Trainingsteilnehmer geführt, um bei Erfordernis Nachverfolgungen zu ermöglichen.
Für alle SportlerInnen, die weder genesen noch geimpft sind, entfällt also derzeit die Möglichkeit, mit einem einfachen Antigen-Schnelltest am Sport teilzunehmen.
Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung:
Kinder bis einschließlich 5 Jahre
Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
GrundschülerInnen, SchülerInnen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
Wir bitten um Verständnis und um Beachtung. Vielen Dank!