SV Salamander Kornwestheim  Schwimmen
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Training ab 3.11.21

An alle TeilnehmerInnen am Trainingsbetrieb der Abteilung Schwimmen im SVK

 Ab Mittwoch den 3.11.2021 gilt für Baden-Württemberg die Corona-Warnstufe, da die Auslastung der Intensivbetten den Wert von 250 für mehr als 2 Werktage überschritten hat.

 Dies bedeutet für unsere Sportangebote im Alfred-Kercher-Bad:

  • In geschlossenen Räumen gilt die 3-G Regelung, d. h. nur wer geimpft, genesen oder negativ getestet ist, darf am Sportbetrieb teilnehmen. Als Testnachweis ist ein PCR-Test zwingend erforderlich.
  • Die Nachweise sind unaufgefordert bzw. auf Verlangen vorzulegen. Es werden weiterhin Anwesenheitslisten aller Trainingsteilnehmer geführt, um bei Erfordernis Nachverfolgungen zu ermöglichen.

  • Für alle SportlerInnen, die weder genesen noch geimpft sind, entfällt also derzeit die Möglichkeit, mit einem einfachen Antigen-Schnelltest am Sport teilzunehmen.

Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
  • GrundschülerInnen, SchülerInnen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

Wir bitten um Verständnis und um Beachtung. Vielen Dank!

Die Abteilungsleitung der SVK-Abteilung Schwimmen