Training ab 3.11.21
An alle TeilnehmerInnen am Trainingsbetrieb der Abteilung Schwimmen im SVK
Ab Mittwoch den 3.11.2021 gilt für Baden-Württemberg die Corona-Warnstufe, da die Auslastung der Intensivbetten den Wert von 250 für mehr als 2 Werktage überschritten hat.
Dies bedeutet für unsere Sportangebote im Alfred-Kercher-Bad:
- In geschlossenen Räumen gilt die 3-G Regelung, d. h. nur wer geimpft, genesen oder negativ getestet ist, darf am Sportbetrieb teilnehmen. Als Testnachweis ist ein PCR-Test zwingend erforderlich.
- Die Nachweise sind unaufgefordert bzw. auf Verlangen vorzulegen. Es werden weiterhin Anwesenheitslisten aller Trainingsteilnehmer geführt, um bei Erfordernis Nachverfolgungen zu ermöglichen.
- Für alle SportlerInnen, die weder genesen noch geimpft sind, entfällt also derzeit die Möglichkeit, mit einem einfachen Antigen-Schnelltest am Sport teilzunehmen.
Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
- GrundschülerInnen, SchülerInnen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
- Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
Wir bitten um Verständnis und um Beachtung. Vielen Dank!
Die Abteilungsleitung der SVK-Abteilung Schwimmen